- Aus einer Genehmigung wird eine Duldung
- Jeder Privatkunde des WSE bekommt 37 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr
- Tesla spart nur im Winter Wasser ein
- Wird der Sommer heiß und trocken, wird es sehr kritisch
Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder die Genehmigung vom Landesamt für Umwelt (LfU) für die Fassung Eggersdorf am 04.03.2022 für rechtswidrig erklärt hatte, fand man als Ausweg die Duldung der Förderung. Allerdings beschränkte man sie auf die ursprüngliche Fördermenge. Dadurch war die Versorgung von Tesla nicht sichergestellt. Am 17.03.2022 wollte der WSE über die (teilweise) Kündigung des Liefervertrages mit Tesla entscheiden. Am Vorabend der außerordentlichen Verbandsversammlung erteilte das LfU eine Duldung für die gesamte durch den WSE beantragte Menge. Der Vertrag mit Tesla wurde nicht gekündigt. Vielmehr wurden statt bisher beantragter 1,4 Mio m³ nun 1,8 Mio m³ Trinkwasser pro Jahr per Liefervertrag zugesagt. Die Erhöhung von 0,4 Mio m³ steht daher im restlichen Verbandsgebiet nicht mehr zur Verfügung. Das die 16 Verbandsmitglieder dem freiwillig zustimmten, ist schwer vorstellbar. Denn für die weitere Entwicklung, ob Wohnungsbau oder Industrieansiedlung, gibt es trotzdem kein Wasser vom WSE. In der Presseerklärung des WSE zu jener Versammlung heißt es dann „Dank der Vermittlung von Staatskanzlei und Wirtschaftsministerium Brandenburg konnte mit dem Landesamt für Umwelt eine Duldung in Höhe von rund 3,8 Mio. m³/a vereinbart werden …“ Die oberste Wasserbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz (MLUK). Staatskanzlei und Wirtschaftsministerium haben kein Mitspracherecht. Sie haben erneut eine Entscheidung durchgedrückt, von welcher ausschließliche Tesla profitiert. Gegen eine Duldung kann juristisch nicht vorgegangen werden, allerdings gegen ein Urteil vom Verwaltungsgericht ist es möglich. Inzwischen liegt die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts vor. Die Anwälte der Umweltverbände prüfen jetzt, ob sie Widerspruch einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Ihr Widerspruch gegen die Erhöhung der Fördermenge für die Fassung Hohenbinde kann ebenfalls noch zu einer Klage führen.
Klarheit herrscht inzwischen über die Menge Trinkwasser, die Privatkunden des WSE in Zukunft verbrauchen dürfen. Es sind 37 Kubikmeter pro Jahr. Dies entspricht ca. 101 Liter am Tag. Für Neukunden gilt dies ab sofort. Bestandskunden haben bis zum 31. März 2025 Zeit, ihren Vertrag umstellen zu lassen. Bei Weigerung „ruht das Benutzungsrecht“. Dies bedeutet wahrscheinlich: Das Wasser wird durch den WSE abgestellt.
Die Kontrolle des Verbrauchs erfolgt weiterhin über die Jahresabrechnung. Welche Sanktionen, z.B. Bußgelder, bei Überschreitung der vereinbarten Liefermenge drohen, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Der WSE hat nur versichert, dass die Lieferung von Trinkwasser deshalb nicht eingestellt wird.
Wenn man nur seinen Haushalt zu versorgen hat, reichen 101 Liter pro Tag völlig aus. Für Grundstückseigentümer wird es schwieriger. Für die Bewässerung von Rasenflächen empfehlen Ratgeber 15 Liter je m² und dies ein- bis zweimal in der Woche. Eine Fläche von 100 m² kann man mit den genehmigten 37 m³ nicht einmal 25-mal bewässern. Abhängig vom Wasserdruck können Rasensprenger weit über 1000 Liter pro Stunde verbrauchen. Da liegt es nahe, für die Bewässerung des Gartens einen eigenen „Brunnen“ bohren zu lassen. Dies muss bei der unteren Wasserbehörde (Landkreis) beantragt werden.
Informationen und Antragsformular findet man hier: https://www.landkreis-oder-spree.de/index.php?object=tx,3410.2&ModID=10&FID=1300.181.1
Ob man eine Genehmigung erhält, ist angesichts der Entwicklung der letzten Jahre ungewiss. Bohrt man illegal und wird erwischt, droht ein Bußgeld. Für das Vergehen „Unbefugtes Zutageleiten von Grundwasser“ wird in Brandenburg ein Bußgeld in Höhe von 1 Euro je m³ gefördertem Grundwasser, mind. jedoch 50 Euro fällig. Wie die Behörde die Gesamtmenge des geförderten Grundwassers ermittelt, ist eine weitere spannende Frage.
Besitzt man ein Grundstück mit direktem Zugang zu einem Gewässer, könnte man sich von dort mit Wasser versorgen. In zahlreichen Landkreisen wurde aber auch dafür bei länger andauernden Trocken-Phasen ein Verbot ausgesprochen.
Das Hauptproblem ist nicht der Jahresverbrauch, sondern der stark schwankende Bedarf. Der WSE liefert an einem Wintertag im Schnitt rund 21.000 m³ Trinkwasser. Im Sommer 2019 waren es als Rekordwert 67.254 m³ pro Tag! Da stößt der Wasserverband an technische Leistungsgrenzen. Seine Pumpen besitzen maximale Fördermengen. Je heißer und trockener das Wetter, desto höher der Wasserbedarf. Die neu festgesetzte Jahresverbrauchsmenge ändert daran nichts! Die einen befüllen ihren Pool, andere lassen den Rasensprenger nonstop laufen und woanders im Verbandsgebiet in höheren Lagen oder oberen Etagen tropft es nur noch aus dem Wasserhahn.
Tesla hat seinen Wasserbedarf gegenüber den ersten Antragsunterlagen vor allem dadurch reduziert, dass man Wasserkühlung durch Luftkühlung ersetzt hat. Diese Luftkühlung funktioniert allerdings nur solange die Luft kühl ist. Bei hohen Temperaturen muss weiterhin mit Wasser gekühlt werden. Tesla arbeitet mit betriebsinternen Kreisläufen. Diese Abwässer haben ebenfalls erhöhte Temperaturen und können nicht zur Kühlung verwendet werden. Somit spart Tesla auch nur an kalten Tagen, wo eh wenig Wasser verbraucht wird. Da die Fabrik nur langsam hochgefahren wird, könnte es in diesem Sommer noch einmal irgendwie gut gehen. Wenn man bis zum Sommer 2023 weiterhin keine funktionierende Lösung parat hat, wird es garantiert zu Engpässen kommen. Eine durch das Brandenburger Umweltministerium initiierte Arbeitsgruppe „Wasserperspektiven im östlichen Berliner Umland“ tagt schon seit Monaten nicht mehr, weil es keine neuen Erkenntnisse gibt.
Weitere Hintergrundinformationen:
https://freienbrink.com/2022/03/10/bericht-zur-wasserversorgung/
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