Brief an die Gemeindevertreter*innen

Liebe Gemeindevertreter*in,

Sie werden Mitte Dezember 2020 für oder gegen den Bebauungsplan Nr. 13 1. Änderung stimmen. Wie bereits in unseren zahlreichen Stellungnahmen beschrieben, bitten wir Sie folgendes zu bedenken:

Stimmen Sie für den Bebauungsplan, dann stimmen Sie auch…:

  • …für eine Kläranlage in der südlichen Ortslage Freienbrink, obwohl die Standortsuche laut Wasserbehörde noch nicht abgeschlossen ist und das Einleiten von Industrieabwässern in die Müggelspree,

„Darüber hinaus ist mit der Vorbereitung zum Bau einer neuen Kläranlage im Verbandsgebiet des WSE begonnen worden. Vorgesehen ist dabei ein Standort südlich der Ortslage von Freienbrink, der bereits mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt wurde. Durch die Errichtung der neuen Kläranlage können auch steigende Bedarfe aufgrund weiterer Siedlungsentwicklungen im Verbandsgebiet abgedeckt werden.“

  • …für ungenaue Angaben zum Thema LKW Stellplätze (wie und wo sie gebaut werden sollen),

“Bei baulichen Anlagen mit regelmäßigem An– oder Auslieferungsverkehr kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen verlangt werden.”

  • …für Unklarheiten zur detaillierten baulichen Nutzung (z.B. wird nicht ausgeschlossen, dass ggf. Anlagen gebaut werden, welche mit Gefahrenstoffen arbeiten)

„1.2 Im Industriegebiet GI sind Anlagen ausgeschlossen, die einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereichs wären und die auf Grund der dort vorhandenen Stoffe der Klassen III bis IV des Leitfadens „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ der Kommission für Anlagensicherheit (Fassung November 2010) zuzuordnen sind. Entsprechendes gilt für Anlagen, die auf Grund des Gefahrenindexes der dort vorhandenen Stoffe der Abstandsklassen III bis IV zuzuordnen sind. Ausnahmsweise können solche Anlagen zugelassen werden, wenn aufgrund baulicher oder technischer Maßnahmen ein geringerer Abstand zu schutzbedürftigen Gebieten ausreichend ist.“

  • … für die Erweiterung des Industriegebietes laut Tabelle in den Anhängen

„Gemarkung Grünheide, Flur 8+9 OHNE ca. 170 ha Flächen östlich Tesla-Grundstück (wegen potenziellen Erweiterungsflächen) “

  • …für ein widersprüchliches Radverkehrskonzept

“Beschreibung der Maßnahme:

Rückbau/Entsorgung einer Asphaltstraße im Wald, Wiederherstellung Planum Waldweg”

Laut Radverkehrskonzept soll genau diese Straße die Verbindung zwischen dem Kreisverkehr der L23 und GVZ Freienbrink herstellen und der Fahrbahnbelag verbessert werden. Ein Radweg entlang der L38 ist nicht vorgesehen.

Es kann ja nur eine Maßnahme beschlossen werden entweder Nutzung als Radweg oder Rückbau zum Waldweg.

  • …für einen dramatischen  Mehrverkehr im GVZ mit kleinen LKWs (um das Sonntagsfahrverbot zu umgehen)

“In der Gesamtschau generiert das Werk im anliefernden Güterverkehr voraussichtlich ein Aufkommen von rund 7 Güterzügen und rund 1.430 Lkw je Werktag zufahrend, wovon rund 770 Lkw in das GVZ Freienbrink zur Weiterverarbeitung fahren und von dort mit ebenfalls 770 Lkw je Werktag zum Weitertransport direkt in das Werk. Diese Fahrten erfolgen an allen 6 Werktagen jeder Woche. Ein Teil der direkten Werksbelieferung sowie die Fahrten zwischen GVZ und Werk erfolgen auch an Sonn- und Feiertagen. Externe Anlieferungen zum GVZ erfolgen dann nicht; wohl jedoch die Pendelfahrten zwischen GVZ und dem Werk. Der ausliefernde Güterverkehr wird mit rund 17 Güterzügen sowie rund 210 Lkw je Werktag angesetzt, an Samstagen jeweils rund die Hälfte davon.

Im Ergebnis wurden für den Güterverkehr des Automobilwerks 23 Güterzüge je Werktag und 3.300 Lkw-Fahrten je Werktag (davon ca. 1.500 Lkw-Fahrten je Werktag zwischen dem GVZ und dem Werk) ermittelt.”

  • …gegen die Ertüchtigung des Bahnhofes Fangschleuse, sondern einer Umsetzung des Bahnhofes und erneuerter Rodung von Wäldern.

Wir sind an Ihrer persönlichen Meinung zu diesen Punkten interessiert. Über ein entsprechendes Feedback bzw. eine Stellungnahme dazu (bis spätestens 10.12.2020) sind wir daher dankbar. Bitte bedenken Sie, dass wir fordern die genannten Aspekte zu berücksichtigen und ggf. noch einmal zu überarbeiten! Wir sind die Bewohner*innen die es betrifft. GVZ vor uns, ggf. Klärwerk hinter uns, über uns die Flugzeuge, auf der einen Seite die mehrbefahrene Autobahn, auf der anderen die Schneise im Wald und im Ort ggf. eine Einwohner*innenverdopplung. Wir werden von dieser Veränderung eine enorme Verschlechterung der Lebensqualität erfahren! Die bereits allseits bekannte Tesla-Geschwindigkeit sollte nicht dazu führen, dass ein widersprüchlicher und unvollständiger sowie fehlerhafter Bebauungsplan verabschiedet wird, der weiterhin enorme Verschlechterungen herbeiführt. Lassen Sie uns gemeinsam an Alternativen arbeiten und versuchen diesen Fortschritt als Gemeinschaft willkommen zu heißen.

Mit freundlichen Grüßen

IG Freienbrink

http://www.freienbrink.com

freienbrink@posteo.de

Brief wurde am 18.11.2020 den Gemeindevertretern des Auschusses von Verkehr und am 20.11.2020 in der Gemeinde Grünheide abgegeben.

Eine Antwort zu „Brief an die Gemeindevertreter*innen”.

  1. […] Außerdem ist die Umwandlung des Bebauungsplans gestoppt worden!Brief an die Gemeindevertreter*innen […]

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