Postive Aspekte – BPlan Nr 13. 1. Änderung

Die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Tesla-Werkes zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsströme, insbesondere während der Schichtwechsel, erfordern zwingend Erweiterungen der umliegenden Infrastruktur. Die größte Entlastung erwarten wir vom “Neubau einer Anschlussstelle an die Bundesautobahn A 10 zwischen der AS Freienbrink  und der AS Erkner” verbunden mit dem “Neubau einer Landesstraße südlich der Bahntrasse zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) (DB-Strecke 6153) zwischen der Autobahn A 10 und der Landestraße L 23 (Netzergänzung L 386)”. Von der L 386 soll es mehrere Zufahrten zum Tesla-Gelände geben, das wird die L 38 wesentlich entlasten. Dies ist bis zur geplanten Eröffnung nicht zu realisieren, sollte aber so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Da auch die Anzahl der Züge auf der Eisenbahnstrecke Berlin-Frankfurt/Oder deutlich zunehmen wird, ist die “Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges im Zuge der L 23 am Bahnhof Fangschleuse und Ersatz durch eine Straßenüberführung” von großer Bedeutung und führt zu einer Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Das in diesem Zusammenhang auch Radfahrer*innen und Fußgänger*innen nicht vergessen werden und für sie ein “entsprechendes Geh-, Radfahr- und Leitungsrecht (GRL) zugunsten der Allgemeinheit” für “eine Unter- oder Überführung im Bereich des derzeitigen beschrankten Bahnübergangs” eingeräumt wird bewerten wir ebenfalls positiv.

Der “Ausbau der Landesstraße L 38 mit Ertüchtigung der zwei Anschlussknoten zur Grundstückserschließung an die L 38” scheint an dieser Stelle die einzig realisierbare Lösung zu sein. Diese Baumaßnahme sollte dann aber auch vor Eröffnung der Gigafactory abgeschlossen sein.

Insgesamt sehen wir durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 “Freienbrink Nord”  Verbesserungen gegenüber dem aktuell gültigen B-Plan. Zu unseren Bedenken haben wir entsprechende Stellungnahmen bzw. Einwendungen formuliert und verbinden es mit der Hoffnung, dass diese bei den Gemeindevertretern*innen auch Beachtung finden und in der abschließenden Fassung des B-Plans berücksichtigt werden.

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