Stellungnahme ORB Spreeau zum Bauturbo

Und dem Vorschlag der Verwaltung

Beschlussvorlage für den Bauauschuss am 21.5. und die GV am 07.07.

Richtlinie zur Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde Grünheide (Mark) nach § 36a BauGB im Zusammenhang mit dem sogenannten ‚Bauturbo‘

§ 1 Zuständigkeiten
(1) Über die Zustimmung der Gemeinde Grünheide (Mark) nach § 36a BauGB entscheidet
grundsätzlich die Gemeindevertretung.
(2) Die Gemeindevertretung berät über das Vorhaben innerhalb von zwei Wochen nach dessen
Kenntnisnahme.
(3) Bei Bauvorhaben mit bis zu 50 Wohneinheiten wird die Entscheidungsbefugnis über die
gemeindliche Zustimmung der Gemeinde Grünheide (Mark) auf die laufende Verwaltung,
vertreten durch den Bürgermeister, übertragen.

Unsere Stellungnahme als ORB


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