1. Änderung Bebauungsplan Nr. 13 „Freienbrink Nord“

Im Amtsblatt für die Gemeinde Grünheide (Mark) 01/21 vom 24.02.2021 erfolgte die

Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 13 „Freienbrink Nord“

Nach Veröffentlichung des Entwurfs und der damit verbundenen öffentlichen Auslegung rief die IG Freienbrink dazu auf, Stellungnahmen beim Bauamt in Grünheide abzugeben. Erfreulich viele Anwohner*innen haben sich daran beteiligt.

Die Aufstellung des B-Plans erfolgte durch die „Freie Planungsgruppe Berlin“ im Auftrag der Landesentwicklungsgesellschaft Brandenburg i.L. und dort wurden dann unsere Stellungnahmen bearbeitet und die Abwägungen dazu formuliert. Somit war völlig offen, ob trotz Abgabe im Bauamt Grünheide die Gemeindevertreter*innen überhaupt Kenntnis vom Inhalt der Stellungnahmen erhalten.

Bei einer Pressekonferenz am Rande des Erörterungstermins zum Genehmigungsverfahren von Tesla in Erkner rief Rechtsanwalt Dettner dazu auf, den direkten Kontakt zu den Gemeindevertreter*innen zu suchen, „Machen Sie denen klar, wofür sie sie gewählt haben und wofür sie sie ggf. nicht gewählt haben!“ Dies nahm die IG Freienbrink zum Anlass, die einzelnen Fraktionen der Gemeindevertretung durch einen „Brief an die Gemeindevertreter*innen“ mit unseren Forderungen zu konfrontieren und um eine Stellungnahme zu bitten. Ein Umdenken haben wir damit nicht erreichen können.

Am 03.12.2020 tagt der Hauptausschuss der Gemeinde Grünheide. Die vorgeschlagenen Abwägungen zu den Stellungnahmen werden von der Gemeindevertretung beschlossen. Am 15.12.2020 tagt die Gemeindever-tretung Grünheide und beschließt die 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 13 „Freienbrink Nord“ als Satzung. Gegenstimmen gibt es nur von den Vertretern der AfD. Herr Kohlmann und Herr Wötzel vom Bürgerbündnis/FDP stimmen nur „unter Vorbehalt“ zu, weil die Angaben zur Wasserversorgung sowie Emissionen/Immissionen für weitere Ausbaustufen unzureichend sind.

In der Niederschrift zu dieser Sitzung wird hier formuliert: „Eine Verzögerung des Beschlusses hätte zur Folge, dass es zu einem Verkehrschaos in der Gemeinde Grünheide (Mark) und umliegenden Ortschaften kommen würde.“ Der Bau der zusätzlichen P+R-Flächen am Bahnhof Fangschleuse und der temporären Autobahnabfahrt für Tesla seien erst durch diesen Beschluss möglich.

Nun will man als Gemeindevertreter sicher nicht für ein „Verkehrschaos“ verantwortlich gemacht werden, aber es geht hier um weit über 1000 Seiten Text in Form von Plänen, Stellungnahmen und Abwägungen und man ist verpflichtet die Texte gelesen und verstanden zu haben. Diesbezüglich bestehen erhebliche Zweifel. Dazu kommt der politische Druck von der Landesregierung in Potsdam, keine Verzögerung des Bauvorhabens von Tesla zu verursachen. Da müssen die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner schon mal hintenanstehen.

Am 11.01.2021 werden die Mitteilungen des Abwägungsergebnisses an die Bürger, welche Stellungnahmen abgegeben hatten, versandt. Sicherlich waren die Bürger über das Ergebnis enttäuscht oder verärgert.

Anschließend wird der Satzungsbeschluss an den Landkreis zur Geneh-migung eingereicht. Diese Genehmigung wird erteilt.

Kann man als Bürger jetzt etwas unternehmen?

Gegen eine Baugenehmigung kann man Widerspruch einlegen und auch klagen. Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine planerische Rechtsnorm der Gemeinde. Sie darf entscheiden, wie Flächen genutzt und bebaut werden dürfen. Dabei muss sie den Flächennutzungsplan und gegebenenfalls Pläne auf Landesebene beachten. Die Wünsche der Bürger müssen nicht berücksichtigt werden. Wenn Bürger ihre Rechte durch den Bebauungsplan beeinträchtigt sehen oder man planungsrechtliche Fehler nachweisen kann, besteht die Möglichkeit, vor Gericht ein Normenkontroll-verfahren zu beantragen. Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich und kostenintensiv. Der Zeitraum dafür beträgt laut Amtsblatt ein Jahr ab Bekanntmachung.

Anmerkungen zu den Abwägungsergebnissen unserer Stellungnahmen

Wenn auch keine Möglichkeit des Widerspruchs besteht, so sollen einige Abwägungen nicht unkommentiert zur Kenntnis genommen werden.

Güterverkehr

In unserer Stellungnahme wurde der zu erwartende LKW-Verkehr zwischen GVZ und Tesla kritisiert.

Im Fachbeitrag Verkehr wird eine Betrachtung für den Worst-case (schlechtest anzunehmender Fall) anhand vergleichbar großer Automobilwerke zu Grunde gelegt.

Die im Gutachten genannten Zahlen stammen nicht von Tesla, sondern sind eine Prognose. Da die Nutzung der Gleisanlagen nicht vor 2026 zu erwarten ist, muss mit sehr viel LKW-Verkehr gerechnet werden. Die Firma Fixemer will bis Ende 2021 mehr als 57000 m² Lagerfläche für Zulieferer von Tesla schaffen. Ein Gleisanschluss befindet sich dort nicht. Hier ist ein intensiver Warenver-kehr durch LKW zwischen Tesla und GVZ auf Dauer zu erwarten.

„Die Planung der Logistik unter wirtschaftlichen Prämissen bleibt dem Investor vorbehalten, soweit im Rahmen der gültigen Bauleitplanung und rechtlichen Vorgaben keine Belange Dritter unzumutbar berührt werden.“

Es ist allgemein unglücklich, dass der reguläre Straßenverkehr aus Freienbrink zur A 10 und L 38 mitten durch das GVZ geführt wird. Die erneuerte K 6755 Richtung Jägerbude hätte man an die Große Lindenstraße anbinden können und so eine Umfahrung der Hauptverkehrsachse (Eichenstraße) erreicht. Durch Grundstücksverkäufe innerhalb des GVZ lässt sich dies nicht umsetzen.

Wenn der LKW-Verkehr zwischen Tesla und GVZ zu Fahrzeitverlängerungen, bis hin zu Staus, für die restlichen Nutzer des GVZ und durchfahrende Verkehrsteilnehmer inklusive Linienbussen und später auch Rettungs-fahrzeugen führt, kann man durchaus die Belange Dritter unzumutbar berührt sehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Knotenpunkt Ost auch eine Aufweitung erfahren, um mögliche Zusatzverkehre aufnehmen zu können.“

Die Ausweitung beschränkt sich auf den direkten Kreuzungsbereich. Nur wenige hundert Meter entfernt steht je Richtung nur eine Fahrbahn zur Verfügung. Dies gilt auch für die L 38 ab der Eisenbahnbrücke bis zum Hangelsberger Kreisel.

Auch jeder andere Flächennutzer im GVZ, der diese Flächen nutzen würde, die nun vom Automobilwerk beansprucht werden, würde zusätzlichen Verkehr über die L 38 erzeugen.

So viel LKW-Verkehr, wie der von Tesla, ist jedoch nicht in jedem Fall zu erwarten.

Radverkehr

Zudem bestehen insbesondere bei der Planung des Angebotes für den nichtmotorisierten Verkehr vielfältige Abhängigkeiten zu parallelen Plan- und Genehmigungsverfahren, beispielsweise zur Erweiterung der A 10, der L 386 und der L 38. Zudem sind die Belange einer Vielzahl von Planungs- und Baulastträgern berührt und bedürfen noch einer komplexen Abstimmung.“

Dem kann durchaus zugestimmt werden. Allerdings trifft dies genauso auf die Planung des motorisierten Verkehrs zu. Während für diesen bis zu drei Spuren je Fahrtrichtung in den Fahrbahnquerschnitten vorgesehen sind, sucht man Radwege vergebens. Die Trassen für die Verkehrsführung sind durch die Fahrspuren bereits ausgenutzt, so dass kein Platz für Radwege verbleibt. Ähnlich die Situation am Bahnhof. 600 PKW-Stellplätze, ein großer Busbahnhof, aber kein Platz für Fahrradständer oder gar ein Fahrradpark-haus.

Auf den im Grünordnungsplan festgelegten Rückbau der asphaltierten Waldstraße zwischen GVZ und Hangelsberger Kreisel (übrigens eine Gemeindestraße) zum Waldweg wird in der Abwägung nicht eingegangen. Sicherlich kann man auch einen Waldweg mit dem Fahrrad befahren, eine attraktive Fahrradstrecke stellt sieht jedoch anders aus.

Art der baulichen Nutzung

Auch ist hier richtigzustellen, dass mit der Zulässigkeit von Ausnahmen von dieser Festsetzung, die Einhaltung von Achtungsabständen nicht ausgehebelt wird. Mögliche Ausnahmen können nur unter den genannten Bedingungen erfolgen, ….. Entscheidend ist der im Einzelfall im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu ermittelnde Sicherheitsabstand.“

Hier bestätigt die Abwägung eher den Einwand. Aus „allgemein nicht zulässig“ (besonders emissionsintensive Betriebe) wurde „ausnahmsweise können solche Anlagen zugelassen werden“. Die Gemeinde besitzt die Entscheidungshoheit und gibt sie an dieser Stelle ab, indem sie die Entscheidung „immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ überlässt, welche vom Landesamt für Umwelt durchgeführt werden. Was in Zukunft auf dem Planungsgebiet entsteht, ist heute völlig offen. Bürgermeister Christiani will 2024 nicht mehr kandidieren und wohnt eh nicht im Gemeindegebiet. Er persönlich wird die Auswirkungen nicht zu spüren bekommen.

Gutachten

„Somit ist die Einwendung, dass die Gemeinde Grünheide parteiisch sei, da die von ihr beauftragten Gutachter (ARCADIS, Natur+Text, GfBU-Consult, FUGRO) bereits für den Vorhabenträger tätig waren, unbegründet.“

In der Stellungnahme wird nur die Unabhängigkeit der Gutachter in Frage gestellt. Hier geht die Abwägung am Thema vorbei.

 „Die Gemeinde hat keine Zweifel an der Qualifikation und Expertise der genannten Gutachter.

….. Bei den Gutachtern handelt es sich um anerkannte Fachgutachter mit einer sehr guten Reputation bei den Behörden.“

Die Erörterung in Erkner zeigte mehr als deutlich, dass die Einwender im Gegensatz zu den Behörden erhebliche Zweifel an deren Expertise hatten und es gelang den Gutachtern keineswegs, diese Zweifel zu beseitigen. Ihre Berichte waren unvollständig und teilweise widersprüchlich.

„Es ist sinnvoll, dass ein Gutachter, der bereits für ein Plangebiet Erhebungen durchgeführt hat, auch weiterhin in diesem Gebiet tätig ist. Dies spart zum einen Kosten und zum anderen kann auch eine Kontinuität in den Aussagen gewährleistet werden.

Kostenersparnis ist kein vom Gesetzgeber gefordertes Kriterium bei der Erarbeitung eines B-Plans. Auch bei einem Unabhängigkeitsgebot besitzt ein Gutachter durchaus Interpretationsspielraum.

Als bekanntes Beispiel der Unkrautvernichter Glyphosat: Von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) beauftragte Gutachter sagen „Höchstwahr-scheinlich Krebserregend“. Andere Gutachter kommen zu dem Ergebnis „nicht krebserregend“. Die EU lässt das Mittel weiter zu. Später wird nachgewiesen, dass die positiven Gutachten vom Hersteller Monsanto finanziert wurden.

Die Auswirkungen der Gigafactory durch Emissionen auf die Umwelt werden von den Gutachtern überwiegend als gering eingestuft….

Und zum Schluss:

„Ebenso wenig drängen sich etwaige Anhaltspunkte für eine mögliche Unparteilichkeit der Gutachter auf.“

Hier meinte der Verfasser wohl das Gegenteil von dem, was er formuliert hat. Es ist ein weiteres Indiz dafür, dass sich niemand die Sache gründlich durchliest.

Bei Rückfragen und Anregungen nutzt unser Kontaktformular:

https://freienbrink.com/kontakt/

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