Der Satzungsbeschluss der Gemeinde muss auf Verfahrensfehler und Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben (z.B. Baugesetzbuch) durch den Landkreis überprüft werden. Die Gemeinde hat einen Antrag auf Ausgliederung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet gestellt. Hier fällt das Umweltministerium des Landes Brandenburg eine Entscheidung. Teile des Geländes liegen im Trinkwassersschutzgebiet. Die Umwandlung von Wald und die Neuausweisung von Industriegebieten sind im Trinkwasserschutzgebiet verboten. Hier wurden ebenfalls Anträge zur Aufhebung von Verbotstatbeständen gestellt. Darüber entscheidet der Landkreis mit seiner unteren Wasserbehörde. Erst wenn dies alles erledigt ist, darf der Bebauungsplan im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht werden. Dadurch wird er rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine einjährige Widerspruchsfrist. Umweltverbände und BI Grünheide haben bereits am Tag der Beschlussfassung angekündigt, juristisch gegen den B-Plan Nr. 60 vorzugehen.
Laut dem geänderten B-Plan dürfen 53 ha Wald gerodet werden. Nicht alles ist für Tesla. Für den Brückenbau der L 23 inklusive von zwei Versickerungsbecken sind es 5,43 ha. Für das Gleis der Deutschen Regionaleisenbahn (DRE) sollen 1,44 ha geopfert werden. Für die neue Landesstraße und ihre Anbindungen entsteht ein Platzbedarf von über 17 ha. Teile davon im Bereich der 1. Änderung des B-Plan Nr. 13 wurden bereits gerodet.
Im Folgenden ein Blick auf die Dinge, die gebaut werden sollen und mit welchen Problemen zu rechnen ist.
Nord-West

1. Änderung B-Plan Nr. 13

B-Plan Nr. 60
Eine Landesstraße L 386 und einen Bahnhofsvorplatz waren bereits 2020 enthalten. Hier gab es eine Überplanung der 1. Änderung B-Plan Nr. 13. Links erfolgt später die Anbindung an die neue Anschlussstelle „Freienbrink Nord“ der A 10. Dies ist ein selbständiges Verfahren. Mit der Fertigstellung wird frühestens im Jahr 2030 gerechnet. Die L 386 soll bis dahin an die temporäre Anschlussstelle von Tesla angebunden werden. Von dort kann man ausschließlich Richtung Norden auf die A 10 fahren. Während der Bauphase wird eine Baustraße an diese Anschlussstelle angebunden. Damit können die Baustellen L 386, Bahnhofsvorplatz und Verkehrsstation Fangschleuse erreicht werden. Die Fläche für den Bahnhofsvorplatz wurde vergrößert. Als Begründung werden „Optimierung der Positionierung und Lage“ genannt. Die Baulast und damit die Kosten trägt die Gemeinde Grünheide. Eine Förderung für Planung und Bau durch Mittel des Bundes und des Landes Brandenburg wurden in Aussicht gestellt und teilweise zugesagt. Obwohl der Bauausschuss und der Hauptausschuss im November 2023 eine Beschlussfassung für den Bahnhofsvorplatz empfohlen hatten, wurde die Beschlussvorlage nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Erst die neu gewählte Gemeindevertretung wird darüber entscheiden. Hauptbestandteile sind ein Parkhaus mit 500 Stellplätzen (nicht für Tesla), Fahrradabstellplätze, Bushaltestellen, Kiss & Ride-Flächen und ein Service-Gebäude mit WC, welches von Tesla errichtet wird.
Wie die Autobahnanschlussstelle ist auch die Verkehrsstation Fangschleuse (Personenbahnhof) inklusive der Unterführung kein Bestandteil des B-Plan Nr. 60. Die Fläche nördlich des Bahnhofs bietet weitere Fahrradstellplätze. Wie auch die Anbindung Richtung Fangschleuse über einen Rad- und Fußweg wird das vom Landkreis geplant und gebaut. Die Flächen liegen außerhalb vom Geltungsbereich und es gibt keine Festlegungen im B-Plan Nr. 60.
Die Anbindung von Bahnhofsvorplatz und Industriegebiet an die L 386 erfolgt ohne Ampeln und Kreuzungen. Das erfordert mehrere Brücken. Die Zufahrt zum Bahnhofsvorplatz ist gleichzeitig die Zufahrt zu den Mitarbeiterplätzen für Tesla. Im rechten Teil ist eine Fläche mit „G“ gekennzeichnet. Hier entsteht die Anbindung vom Bahnhofsvorplatz Richtung Osten zur L 386. Es handelt sich um eine Gemeindestraße. Sie wird dreispurig ausgeführt und wird auch für den ausfahrenden PKW-Verkehr von Tesla genutzt. Hier gilt ebenfalls, dass Baulast und Kosten von der Gemeinde Grünheide zu tragen sind. Im Nordwesten erkennt man noch zwei winzige „private Grünflächen“. Dafür ist die Ansaat von Wiesen festgelegt. Wer der private Eigentümer ist, darüber darf spekuliert werden.

Nord-Ost

1. Änderung B-Plan Nr. 13

B-Plan Nr. 60
Hier wurde durch die Überplanung vieles verändert. Man möchte die Gleise nach Osten bis kurz vor die L 23 verlegen. Dadurch ergibt sich ein neuer Kreuzungspunkt zwischen L 386 und Gleisen. Die L386 verläuft nun länger parallel zur Bahnstrecke. Davon profitiert Tesla. Das Industriegebiet vergrößert sich nach Norden und Osten. Die dafür verschwundene Waldflächen wurden 2020 als „dauerhafter“ Walderhalt festgesetzt. Daher kann man erahnen, wie lange das Waldgebiet in der Mitte des Industriegebietes Bestand haben wird. Die mit „P“ bezeichnete Fläche soll die LKW-Zufahrt für Tesla werden. Davon zweigt noch eine schmale Straße (GFL 4) ab. Sie wird die neue Zufahrt zum e.dis-Umspannwerk und die einzige Möglichkeit, das Waldgebiet zu erreichen.
Der ehemalige Parkplatz, auf dem zurzeit die Tesla Shuttle-Busse wenden, wird entsiegelt und zu einer öffentlichen Wiese. „GFL3“ bezeichnet die Brücke der L 23 über die Bahntrasse. Im Jahr 2020 hatte man an der jetzigen Bahnschranke eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer eingeplant. Diese wurde gestrichen. Jetzt sollen alle die Brücke der L 23 benutzen.
Erklärtes Ziel ist, dass bereits im Sommer 2026 die verschobene Verkehrsstation Fangschleuse teilweise in Betrieb geht. Bis dahin müssen die L 386 als Anbindung, der Bahnhofsvorplatz und auch die Überführung der L 23 fertig sein. Die Deutsche Bahn möchte im zweiten Halbjahr 2026 den jetzigen Bahnhof zurückbauen und an Stelle der Bahnsteige zwei Überholgleise für Güterzüge errichten. Dafür muss auch das historische Bahnhofsgebäude weichen. Es soll nun nach geänderten Planungen im Bereich des dann nicht mehr benötigten Parkplatzes wiederaufgebaut werden. Das geschieht ohne Zusammenhang zum B-Plan Nr. 60.
Wann das Gleis der DRE verlegt wird, ist völlig offen. Da es weiterhin eine öffentliche Gleisanlage ist, muss es ständig nutzbar sein. Erst wenn eine Verlegung durchgeführt wurde, kann das derzeitige Gleis zurückgebaut werden und Tesla darf diesen Bereich mit nutzen und bebauen. Die Antragstellung muss von Tesla erfolgen. Zuständig für das Verfahren ist das Landesamt für Bauen und Verkehr.
Die Konstellation führt dazu, dass die L 386 zwei Brüchen zur Kreuzung der Bahnstrecke benötigt. Am jetzigen Standort des Gleises der DRE muss schon für die Baustraße eine Brücke errichtet werden und im Bereich der L 23 soll das zukünftige Gleis überquert werden. Am Ende wäre die erste Brücke überflüssig, weil das Gleis darunter verschwindet, wenn das verschobene Gleis in Betrieb geht.
Süd-Ost

1. Änderung B-Plan Nr. 13

B-Plan Nr. 60
Hier liegt das größte Konfliktpotenzial. Dieser Bereich kommt zum bisherigen Flächenbedarf hinzu. Der südliche Bereich liegt im Trinkwasserschutzgebiet. Ausgerechnet dort wäre die einzige Möglichkeit, den Güterbahnhof zu errichten. Das Planungsbüro, Tesla, Deutsche Bahn, Landesbetrieb Straßenwesen und Gemeinde Grünheide sagen dies übereinstimmend aus. Alternativstandorte wären auf Grund von Zwangspunkten nicht realisierbar.
Auf der Planzeichnung zu erkennen ist nur eine schmale Trasse für das verschobene Gleis der DRE. Parallel dazu sollen zwei Gleise für den Güterverkehr errichtet werden. Da betriebliche Eisenbahnanlagen in die Zuständigkeit vom Landesamt für Bauen und Verkehr fallen, können im B-Plan keine Festsetzungen dazu getroffen werden. Im vorliegenden B-Plan Nr. 60 wird lediglich ein eingeschränktes Industriegebiet (GIe) festgesetzt. Ferner handelt es sich um eine Angebotsplanung und keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Daraus folgt, dass es wie schon bei der 1. Änderung zum B Plan Nr. 13, die Entscheidung von Tesla bleibt, ob überhaupt der Bau eines Güterbahnhofs beantragt wird.
Die Festsetzungen erlauben Lagerflächen, Abfallbehandlung und weitere Nebenanlagen zu den Produktionsstätten im Bereich des B-Plan Nr. 13. Im Jahr 2020 sollte entlang des bestehenden Gleises der DRE der Güterbahnhof entstehen. Im Zuge der 2. Ausbaustufe hat Tesla diesen Bereich überplant. Wie zuvor geschildert, haben sich alle Beteiligten darauf verständigt, dass es nur einen Platz für den Güterbahnhof geben kann – im derzeit bewaldeten Trinkwasserschutzgebiet. Die untere Wasserbehörde beim Landkreis Oder-Spree hat die Verantwortung, zu entscheiden, ob es zur Aufhebung der Verbotstatbestände (Umwandlung von Wald und Errichtung einer Industrieanlage) im Wasserschutzgebiet kommen wird.
Zusammenfassung:
Bevor der B-Plan Nr. 60 rechtskräftig werden kann, müssen das Umweltministerium von Brandenburg und die Wasserbehörde beim Landkreis Oder-Spree Genehmigungen für Anträge der Gemeinde erteilen. Der Bebauungsplan bedarf der Genehmigung durch den Landkreis Oder-Spree.
Das Gebiet befindet sich im Eigentum des Landes Brandenburg und soll an Tesla verkauft werden. Der Verkauf bedarf der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg.
Nach erfolgtem Verkauf kann Tesla als Eigentümer Bauanträge stellen, die anschließend Genehmigungsverfahren durchlaufen. Abhängig vom Antragsgegenstand gibt es verschiedene Zuständigkeiten.
Für die öffentlichen Anlagen, wie die L 386, L 23, Bahnhofsvorplatz mit P+R und deren Anbindung genügt der Bebauungsplan als Genehmigungsvoraussetzung. Hier folgen öffentliche Ausschreibungen für die Vergabe der Bauaufträge. Die Kostenübernahme muss geregelt und genehmigt sein.

